Virtuelles Rathaus

Das Bürgerinformationssystem (BIS) garantiert Ihnen Informationen rund um die Verwaltung und unser Dienstleistungsangebot in allen Lebenslagen.

/ Jugenarbeitsschutzgesetz

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Kernpunkt des Jugendarbeitsschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.


Den Wortlaut des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gewerbeaufsichtsamt

Beschreibung

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Jugendarbeitsschutzgesetz

Um unsere Webseiten für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch Bestätigen des Buttons "Alles Erlauben" stimmen Sie der Verwendung zu. Über den Button "anpassen" können Sie Einstellungen über die Nutzung der Cookies vornehmen.