⇑ / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Herr Krauß
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung bzw. Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.