Virtuelles Rathaus

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/ Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bietet zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen an.

Förderzweck ist es, durch ein entsprechendes Angebot an bedarfs- und zeitgemäßem bezahlbaren Mietwohnraum die Attraktivität von innerörtlichen und innerstädtischen Gebieten für das Wohnen zu erhöhen und damit die soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie die Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtkernen erhalten und verbessern zu können.

Rechtsgrundlage

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