Virtuelles Rathaus

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/ Bauen und Immobilien / Kauf, Miete und Pacht / Bodenordnung nach dem Baugesetzbuch (Umlegung)

Zuständige Mitarbeiter

Herr Krauß

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Postadresse

Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 206
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim Adresse in Google Maps anzeigen
Details

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung nach dem Baugesetzbuchs (BauGB) in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.

In einfachen Fällen kann die Gemeinde eine vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuchs durchführen. Die vereinfache Umlegung kann auf Grund der gestrafften Verfahrensvorschriften kostengünstiger und in der Regel schneller abgeschlossen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die durch die Umlegung bewirkten Wertsteigerungen der Grundstücke sind von den Eigentümern in Geld auszugleichen.

Rechtsgrundlage

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