Virtuelles Rathaus

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/ Auflassung

Zuständige Mitarbeiter

Herr Krauß

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Gebäude: Rathaus
Raum-Nr.: 206
Rathausplatz 1
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Details

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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Notar abgeben.

Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen des Käufers zu schützen, lässt deshalb der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgen kann.

Rechtsgrundlage

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