⇑ / Notlagen und Opferhilfen / Hilfen für Geschädigte / Frauenhäuser Zuflucht erhalten
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lobocki
Postadresse
Gebäude: PfalzringRathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Funktion
Sprechstunden nach Terminvereinbarung erbeten unter Tel.-Nr. 939-1309
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. Eine mögliche Anlaufstelle, an die Sie sich als betroffene und bedrohte Frau oder Mädchen wenden können, sind sogenannte Frauenhäuser. Diese gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind – das heißt von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, eventuell auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe.
Frauenhäuser bieten Ihnen mit Ihren Kindern den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Darüber hinaus erhalten Sie auch weitere Informationen über die verschiedenen Formen von Hilfen und mögliche Lösungen in Krisen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
- Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
- Geburts- und Heiratsurkunden,
- Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung,
- Sorgerechtsentscheide,
- erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen.