Virtuelles Rathaus

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/ Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

Leistungsbeschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

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